1.900 Euro Lohn nach unrechtmäßiger Kündigung erkämpft! #GeldHer

Gemeinsam mit einem unserer Mitglieder haben wir nach einer unrechtmäßigen Kündigung über 1.900 Euro bei einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht erkämpft. Die Genossin hatte bei einem Corona-Testzentrum gearbeitet und war mit einer Frist von nur fünf Tagen mündlich gekündigt worden.

Eine Kündigung muss allerdings schriftlich (das heißt in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift) erfolgen und es muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden – sonst ist sie unwirksam. Weil die Genossin weiterhin ihre Arbeitskraft angeboten, aber der Chef sie nicht angenommen hatte, geriet das Unternehmen in sogenannten Annahmeverzug und musste den Lohn weiterhin zahlen, ohne dass dafür gearbeitet wurde.

Das Besondere: Die Verhandlung wurde nicht von einem Anwalt, sondern von einem unserer erfahrenen Mitglieder geführt. Mit im Gerichtssaal saßen weitere FAU-Mitglieder, um ihre Solidarität zum Ausdruck zu bringen.

Gewerkschaft zahlt sich aus! Organisiert euch in der FAU!

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