Urlaubsanspruch im Minijob erkämpft! #geldher
Gemeinsam mit einem unserer Mitglieder haben wir bei einem Supermarkt-Kiosk in Göttingen rund 200 Euro ausstehendes Urlaubsentgelt aus einem Minijob nachgefordert!
Anstatt einfach zu zahlen, wollte der Chef die Summe zunächst mit Fehlbeträgen aus der Kasse verrechnen. Dass Arbeiter*innen dafür haften ist aber höchstens dann zulässig, wenn ein zusätzliches „Mankoentgelt“ vereinbart wurde, aus dem die Fehlbeträge dann beglichen werden. Nachdem wir darauf hingewiesen und weitere gewerkschaftliche Schritte angekündigt hatten, war ein paar Tage später das Geld auf dem Konto.
Dass Minijobber*innen um ihr Urlaubsentgelt gebracht werden, ist leider keine Seltenheit. Viele wissen gar nicht, dass sie grundsätzlich immer (!) einen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben – auch beim Minijob. Gelder wie diese einzufordern ist nicht immer einfach – da hilft es, in einer kämpferischen Gewerkschaft organisiert zu sein!
Du hast ähnliche Probleme? Dann melde dich bei uns unter faugoe-beratung@fau.org und wir arbeiten gemeinsam an einer Lösung! Nicht gezahlten Lohn, Urlaubsentgelt oder ähnliches nachzufordern ist in vielen Fällen sogar bis zu drei Jahre nach Vertragsende noch möglich.