Lohnfortzahlung bei Krankheit erkämpft! #geldher

Gemeinsam mit einem unserer Mitglieder haben wir in einer Physiotherapie-Praxis rund 350 Euro Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erkämpft. Die Genossin hatte mit dem Chef vereinbart, nicht genommenen Urlaub sowie Überstunden abzufeiern. Als sie in dieser Zeit krank wurde, wollte der Chef die Krankschreibung nicht akzeptieren.

Grundsätzlich gilt aber: Wer im Urlaub krank wird, erholt sich von der Krankheit und nicht von der Arbeit. Darum zählen Tage, die man krankgeschrieben ist, nicht als genommener Urlaub und können später nachgeholt werden. Stattdessen hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Du hast ähnliche Probleme? Dann melde dich bei uns unter faugoe-beratung@fau.org und wir arbeiten gemeinsam an einer Lösung! Nicht gezahlten Lohn, Urlaubsentgelt oder ähnliches nachzufordern ist in vielen Fällen sogar bis zu drei Jahre nach Vertragsende noch möglich.

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